Verkaufs- und Lieferbedingungen - Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge, wenn nicht anders schriftlich verkauft.
§1 Auftragsannahme Auftragsannahme vergoldet unter Vorbehalt von politischer Gewalt ausbleibender Lieferung. Eine Lieferung ist die Wahrnehmung, wenn der Auftrag geschriebenlich bestätigt wurde. Interessen keine persönliche Stellende Kreditauskunft über die Käuferrechte, Rechte der Rechte sich vor, auch nach Auftragsbestätigung den Auftrag abzuweisen.
§ 2 Lieferzeit Es heißt die berechtigten Liefertermine. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von 12 Werktagen in Laufverträgen. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist vergoldet der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als betreffend. Der Rücktritt vom Vertrag tritt nicht ein, wenn der Käufer kauft der Nachlieferungsfrist dem. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind des des Käufers wegen verspäteter Lieferung geliefert. Der Verlust wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf die Fragen des Verkäufers bezieht. Bei unterschiedlicher Gewalt, Arbeitskampfausführung und sonstigen unverschuldeten Betriebsbedingungen wird die Lieferungsfrist ohne die Folgen der Dauer der Nachteile.
§ 3 Rechterüge
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportbehinderung und Beschaffenheit zugehörig. Müssenrügen sind spätestens einer von 8 Tagen nach dem Empfang der Ware schriftlich an den richtigen zu lenken. Geringe Wirklichkeit nicht vermeidbare Verdrängungen von Qualität, Farbe, Gewicht, Abmessungen oder Designs Entwerfen werden nicht Bohnenstandet werden und Konfigenationen zu eigenen Beziehungen oder Rückgabe der Ware. Teillieferungen Kapazigen nicht zur Annullierung des Restauftrages. Eine Reklamation muss schriftlich unterscheiden und beschreiben Beschreibung der geleisteten. Die Reklamation muss von der Verantwortung gehört sein, bevor die Ware retourniert wird. Bei der Regelung der Rechte der Nachbesserung oder der Lieferung mangelfreier Ersatzware besteht von 12 Werktagen nach Rückempfang der Ware.
§ 4 Die Die Versicherungsverträge werden inklusive der Mehrwertsteuersteuer, die bei Rechnungsstellung in der gesetzlichen geltenden Höhe gesondert wirdiesen wird. Fällt nicht anders aus, wird die Rechnung zum Tage der Lieferung nach der besagte der Ware gehört. Vorbehaltene Rechte fälliger Betrugsbekämpfung, die der anderen zugehörigen zugehörigen zu gehören, zu gehören, zu gehören, zu gehören, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern, zu ändern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt geschütztalten. Bei Zahlungsverzug des Käufers. Die Ware bleibt bis zur Kontrolle Bezahlung sämtlicher gehender aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung verbunden Neben Schaden-, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Weigungen, Eigentum des Verkäufers.
§ 5 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. Die Lieferung der Ware betrifft ein inländisches Werk. Ein Lieferavis kann entwickelt werden. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager kann ein pauschal Lag Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer gekauft. Wenn infolge der Verschulden des Käufers die Folgen nicht verloren haben, so stehen die demnach nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen, die eine Rückstandsrechnung ausstehen oder vom Vertrag zurückzied oder Schadenersatz zu erhalten.
Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 1 Annahme von Bestellungen Jede angenommene Bestellung unterliegt höherer Gewalt, unzureichendem Verkauf eines Artikels und dem Versäumnis des Unterlieferanten, Materialien für die Produktion zu liefern. Ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist erst verbindlich, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung gesendet hat. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, wenn keine zufriedenstellenden Kreditinformationen über den Kunden vorliegen.
§ 2 Lieferbedingungen Die Liefertermine sind die vereinbarten. Nach Ablauf der Lieferfrist kommt es automatisch zu einer verlängerten Lieferfrist von 12 Werktagen, ohne dass eine Erklärung erforderlich ist. Nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist gilt der Rücktritt unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen. Ein Rücktritt erfolgt nicht, wenn der Käufer erklärt, dass die Vertragserfüllung auch nach der verlängerten Lieferfrist erfolgt. Der Verkäufer wird dennoch von der Lieferpflicht entbunden, wenn der Käufer auf Anfrage des Verkäufers nicht innerhalb der verlängerten Lieferfrist erklärt, ob er auf der Vertragserfüllung besteht. Ansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung, die vor Ablauf der verlängerten Lieferfrist geltend gemacht wurden, sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskonflikten oder sonstigen Geschäftsunterbrechungen, die nicht auf ein Verschulden zurückzuführen sind, verlängert sich die Lieferfrist um den Betrag der Verspätungsfrist.
§ 3 Mängelrüge Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und Zustand der Ware zu kontrollieren. Die Mängelrüge muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Geringfügige technisch unvermeidbare Abweichungen von Qualität, Farben, Gewicht, Maßen oder Konstruktionsmerkmalen können nicht als Mängel geltend gemacht werden und berechtigen den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder Preissenkung. Reklamationen bezüglich Teillieferung berechtigen den Käufer nicht zur Stornierung der Restbestellung. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und eine genaue Angabe der Art des Fehlers oder Mangels enthalten. Reklamationen bedürfen der Annahme durch den Verkäufer, bevor Waren zurückgesandt werden können. Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer berechtigt, die Ware innerhalb von 12 Werktagen nach Erhalt der Rücksendung zu reparieren oder zu ersetzen.
§ 4 Zahlungspreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Rechnung am Tag der Lieferung oder am Tag der Verfügbarkeit der Ware ausgestellt. Eine Verschiebung der Fälligkeit (Bewertungszeit) ist ausgeschlossen. Zahlungen werden immer verwendet, um die älteste fällige Rechnung auszugleichen. Bei verspäteten Zahlungen, unvollständigen Zahlungen oder Nichtzahlungen oder bei drohender Unfähigkeit des Käufers, ob im Zusammenhang mit einer aktuellen, vorherigen und / oder nachfolgenden Bestellung, ist der Verkäufer berechtigt, laufende Lieferungen auszusetzen Jede weitere Beziehung mit dem Käufer und dem Käufer haftet für Verluste und Schäden, die durch eine solche Kündigung entstehen. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis die vollständige Zahlung einschließlich aller Ansprüche und Schadensersatzleistungen erfolgt ist und / oder bis alle Schecks eingelöst wurden.
§ 5 Erfüllungs-, Liefer- und Empfangsort Erfüllungsort für alle Aspekte des Liefervertrags ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (Deutschland). Ein Lieferschein kann vereinbart werden. Bei Lieferung aus einem externen Lager kann eine zusätzliche Lagergebühr anfallen. Der Käufer trägt die vollen Kosten für Sonderverpackungen. Wenn aufgrund des Verschuldens des Käufers der Erhalt der Ware nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Verkäufer nach einer Aushärtungsfrist von 12 Tagen entweder eine Rechnung über den fälligen Betrag ausstellen oder den Vertrag kündigen oder Schadensersatz verlangen.